12 Der 15.Tag des 7.Monats ist für euch ebenfalls ein heiliger Tag, an dem ihr keinerlei Arbeit verrichten dürft. Von diesem Tag an feiert ihr sieben Ta ge lang ein Fest zu Ehren des HERRN. 13 Opfert dem HERRN am ersten Tag als Brandopfer, das ihn gnädig stimmt, dreizehn Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere, 14 -15 dazu als Speiseopfer zu jedem Tier dieselbe Menge wie an jedem Monatsanfang, 16 ausserdem als Sühneopfer einen Ziegenbock, und zwar alles zusätzlich zum regelmässigen täglichen Brandopfer mit dem zugehörigen Speise- und Trankopfer. 17 Am zweiten Tag des Festes opfert ihr zwölf Stiere, zwei Schafböcke und vierzehn einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere, 18 und dazu die Speise- und Trankopfer, das Sühneopfer und das tägliche Brandopfer wie am ersten Tag. 20 An den folgenden Tagen bringt ihr dem HERRN dieselben Opfer, nur von den Stieren jeden Tag einen weniger, also am dritten Tag elf, am vierten zehn, am fünften neun, am sechsten acht und am siebten sieben Stiere. Opfert sie zusammen mit den übrigen Opfern wie am ersten Tag. 35 Am achten Tag kommt ihr zur grossen Festversammlung zusammen; alle Arbeit muss an diesem Tag ruhen. 36 Opfert dem HERRN als Brandopfer, das ihn gnädig stimmt, einen Stier, einen Schafbock und sieben einjährige Schafe, alles fehlerfreie Tiere, 37 dazu die übrigen Opfer wie an den anderen Tagen. 39 Diese Opfer sollt ihr dem HERRN an euren Festen darbringen, und zwar abgesehen von den Brand-, Speise-, Trank - und Mahlopfern, die ihr ausserdem als Gelübdeopfer und freiwillige Opfer darbringen wollt.